Verhinderungspflege

Verhinderungspflege steht für Leute zu, die von einem Angehörigen zu Hause
gepflegt werden, aber übergangsweise eine Ersatz-Pflegeperson benötigen.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus
anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die
Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege
für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte
Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in
Pflegegrad 2 eingestuft ist.

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